AGB
Allgemeine Mietbedingungen für die private Vermietung eines Campers / Wohnmobils
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maurice Müller (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter über die zeitweise Überlassung des Fahrzeugs Benimar Sport 344 UP.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist ausschließlich die mietweise Überlassung des im Mietvertrag bezeichneten Campers / Wohnmobils für den vereinbarten Zeitraum.
3. Vertragsschluss
Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung / Anfrage ausdrücklich bestätigt. Anfragen über die Website stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot des Vermieters dar.
4. Mindestalter und Fahrerlaubnis
Der Mieter und jeder weitere berechtigte Fahrer müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein und
- im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Fahrzeugübergabe Führerschein und Ausweisdokumente zu prüfen.
5. Mietpreis, Kaution und Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils vereinbarten Buchung. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 1.500 EUR vor Übergabe des Fahrzeugs zu leisten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Mietpreis wie folgt fällig:
- 30% Anzahlung bei Buchung.
- Restbetrag spätestens 30 Tage vor Mietbeginn
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach Prüfung auf Schäden, fehlendes Zubehör, Mehrkilometer oder sonstige Zusatzkosten zurückerstattet.
6. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen zu den individuell vereinbarten Zeiten in Essen.
Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, in dem insbesondere festgehalten werden:
- äußerer und innerer Zustand des Fahrzeugs
- Kilometerstand
- Tankstand
- vorhandenes Zubehör
- erkennbare Schäden oder Mängel
Das Fahrzeug ist bei Rückgabe in folgendem Zustand zurückzugeben:
- besenrein innen
- Toilette entleert
- Abwassertank entleert
- Kraftstoffstand wie bei Übergabe / vollgetankt
- sämtliches Zubehör vollständig vorhanden
Andernfalls kann der Vermieter die erforderlichen Kosten gesondert berechnen.
7. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag benannten Personen genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere:
- Nutzung zu motorsportlichen Zwecken
- Teilnahme an Rennen oder Fahrsicherheitstrainings ohne Zustimmung
- Weitervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Nutzung entgegen gesetzlicher Vorschriften
- Befahren von nicht geeigneten Strecken, soweit dies zu vermeidbaren Schäden führen kann
- Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
- Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
8. Verhalten bei Schäden, Unfällen und Pannen
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Schaden, Diebstahl, Brand oder sonstigen besonderen Vorfall dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Unfällen ist – soweit erforderlich – die Polizei zu verständigen. Der Mieter hat den Schaden bestmöglich zu dokumentieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen.
Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Reparaturen grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn sie zur Abwendung weiterer Schäden zwingend notwendig sind.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag entstehen.
Soweit für das Fahrzeug eine Versicherung besteht, haftet der Mieter im Schadensfall bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von [Betrag] EUR je Schadensfall, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine weitergehende Haftung besteht, insbesondere bei:
- vorsätzlichem Handeln
- grober Fahrlässigkeit
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs
- Verletzung von Anzeige- und Mitwirkungspflichten im Schadensfall
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
11. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Fall des Rücktritts kann der Vermieter folgende pauschale Entschädigung verlangen:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- 14 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- ab 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 90 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- das Fahrzeug vor Mietbeginn unverschuldet beschädigt wird und nicht einsatzbereit ist,
- der Mieter unzutreffende wesentliche Angaben gemacht hat,
- berechtigte Zweifel an Fahrerlaubnis oder Fahrtüchtigkeit bestehen,
- die vereinbarte Zahlung oder Kaution trotz Fristsetzung nicht erbracht wird.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit dem Mieter kein eigenes Verschulden anzulasten ist.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.